AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mitteilungspflicht / Verantwortlicher:
Siegfried Klinger, Obachplatz 2, A – 4020 Linz, Telefon: +43 (0) 664 / 53 82 899, eMail: office@stao-k.at
– Gerichts und Informationsstand siehe Impressum.

Informationspflicht gemäß EGC:

 

 

I. Geltung der Geschäftsbedingungen:
Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen von Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger(= Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufender Geschäftsbeziehung) mit Auftraggebern genüg zur
weitere Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klingerdie Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Mündliche, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens von Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger.

II. Pflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber hat alle seine Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbare Personen vor Beginn des Transportes über die in der Routengenehmigung enthaltenen Auflagen zu informieren & Anzuweisen, diese Auflagen unbedingt einzuhalten.
Wenn während des Transportes die Weisungen des Begleitorgan Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger zur Erfüllung der Auflagen in der Routengenehmigung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige dem Auftrag- geber zurechenbare Personen – aus welchem Grund auch immer – nicht befolgt werden, so ist der Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger berechtigt, die Transportabsicherung bei vollem Entgeltanspruch sofort einzustellen. Sämtliche daraus resultierenden Verzögerungen oder Schäden gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung von Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger enthaltenen Angaben (Abmessungen, Kennzeichen, etc.) genau zu überprüfen, schriftlich zu bestätigen und die unterfertigte Auftragsbestätigung an die zu retournieren. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sind einzuhalten, alle Änderungen sind dem Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger schriftlich mitzuteilen. Etwaige durch die Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Werden die in der Auftragsbestätigung bzw. der Routengenehmigung festgesetzten Abmessungen & Gewichte seitens des Auftraggebers überschritten od. durch den Auftraggeber andere Kennzeichen verwendet, als jene, die in der Auftragsbestätigung bzw. Routengenehmigung angeführt sind, so wird die Transportabsicherung seitens des Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger bis zur Abänderung der Routengenehmigung durch die zuständige Behörde nicht durchgeführt. Allfällige dadurch entstehende Kosten (wie Stehzeit, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

III. Rücktritt vom Vertrag:
Sollte ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger während der Leistungsausführung nach sorgfältiger Beurteilung und Einschätzung aufgrund erheblicher Erschwernisse zum Ergebnis kommen, dass die Durchführung des Auftrages eine Schädigung Dritter (natürlicher oder juristischer Personen) zur Folge haben kann oder aus einem sonstigen wichtigen Grund (wie z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, sonstige Fälle höherer Gewalt, etc) nicht durchgeführt werden kann, so bin ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger berechtigt, unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder bis zur Beseitigung der Erschwernisse durch den Auftraggeber (bzw. bis zur ausreichenden Besserung der Witterungsverhältnisse oder sonstiger Fälle höherer Gewalt) die Arbeitsleistung einzustellen, dies führt zur Hemmung etwaig vereinbarter Fristen bzw. zur Verschiebung des vereinbarten Leistungstermins. Ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger bin in derartigen Fällen berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen.
Sollte mir, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger zwischen der Auftragserteilung & der Leistungs-Ausführung Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, so bin ich, STAO Siegfried Klinger berechtigt, entweder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall, dass der Auftraggeber, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, den erteilten Auftrag auch nur zum Teil storniert, bin ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen.

IV. Haftung:
Entsteht bei der Durchführung des Auftrages durch die Tätigkeit meiner Seits, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger ein Schaden, so hafte ich nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Schäden, die durch die Transporteinheit (und die Ladung) an Personen und Gegenständen entstehen od. an der Transporteinheit (inklusive Ladung) selbst entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger hafte nicht für Schäden aller Art (wie z. B. Stehzeiten, etc.), die insbesondere
• durch die Nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers,
• durch die Nichterteilung von Routengenehmigungen od. Nichteinhaltung sonstiger schriftlicher oder mündlicher Zusagen seitens der Behörde
• durch den Ausfall von Fahrzeugen (durch Pannen, Unfall, etc),
• sonstige unvorhergesehene Ereignisse, wie Straßensperren, Streik, schlechte Witterungsbedingungen
• sonstige Fälle höherer Gewalt (Hochwasser, etc.)
eintreten.
Ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger bin berechtigt, bei Durchführung eines Auftrages andere Unternehmen einzuschalten. Ich, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger hafte in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Unternehmens & übernehme keine weitergehende Haftung für etwaige Schäden, die dieses Unternehmen verursacht.

V. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen meiner Seits aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers gegen mir, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger wurde von mir, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

VI. Zahlungs- und Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht:
Zahlungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz meines Unternehmens, Straßenaufsichtsorgan Siegfried Klinger in A-4020 Linz.
Als Gerichtsstand wird das für A – 4020 Linz sachlich zuständigem Gericht vereinbart.
Bei Auslandsaufträgen gilt jedenfalls österreichisches formelles und materielles Recht als vereinbart.

Linz, 11. November 2007
Straßenaufsichtsorgan
Siegfried Klinger
Obachplatz 2
A – 4020 Linz

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